Prävention

 

Prävention bedeutet Früherkennung und Vorbeugung.

Noch nie zuvor wurde so häufig von Prävention gesprochen wie heute, und noch nie hatte die Präventivmedizin (die auch häufig plakativ als Anti-Aging Medizin bezeichnet wird) eine solche Bedeutung wie heute.

Das liegt zum einen daran, dass sich durch die medizinischen Möglichkeiten, die uns heute zur Verfügung stehen, auf biochemischer und molekularbiologischer Ebene die Entwicklung der Alterungsprozesse im Körper über Jahre oder sogar Jahrzehnte vorherbestimmen lassen. Zum anderen - und das ist ein sehr entscheidender Faktor - werden wir Menschen immer älter und haben gleichzeitig den Anspruch, auch in späteren Jahren an Leistungsfähigkeit, Vitalität und letztlich Lebensqualität nichts einbüßen zu müssen. Genau an diesem Punkt setzt die Präventivmedizin an.

 

Es geht also nicht darum, wie alt man wird, sondern wie man alt wird.

 

Die Präventivmedizin kann Ihnen helfen, persönliche Risikofaktoren und genetische Dispositionen frühzeitig zu ermitteln und durch spezielle Therapieformen Erkrankungen vorbeugend entgegen zu wirken. Auch wenn bereits Beeinträchtigungen eingesetzt haben, lässt sich durch präventive Maßnahmen die Leistungsfähigkeit Ihres Körpers steigern.

 

Impfung

 

Tuberkulose, Pocken, Kinderlähmung, Diphterie – die Epidemien gefürchteter Infektionskrankheiten - gehören heute nahezu der Geschichte an. Bei einer Impfdichte von 95 Prozent können sich die Erreger nicht mehr ausbreiten.

Während die Grundimmunisierung schon bei Säuglingen und Kleinkindern durchgeführt werden sollte, stellen danach Auffrischimpfungen den Impfschutz sicher oder es muss ein Impfschutz gegen weitere Infektionskrankheiten aufgebaut werden. Da insbesondere junge Frauen regelmäßig einen Frauenarzt besuchen, ist es sinnvoll, dass sich auch die Gynäkologen um den Impfschutz ihrer Patientinnen kümmern.

Frauen mit Kinderwunsch sollten mit einem vollständigen Impfschutz in die Schwangerschaft gehen, da nicht alle Impfungen während der Schwangerschaft durchgeführt werden sollten. Dies gilt vor allem für Impfungen mit Lebendimpfstoffen (Masern, Mumps, Röteln, Varizellen). Totimpfstoffe sind dagegen unproblematisch. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und unerwünschte Nebenwirkungen werden nur in sehr seltenen Fällen beobachtet.

Bringen Sie Ihren Impfpass einfach zum Frauenarztbesuch mit. Wir beraten Sie über die notwendigen und wichtigen Impfungen in jeder Lebensphase und führen sie auf Wunsch auch direkt durch.

 

Hier die wichtigsten Impfungen:

 

 

Krebsfrüherkennung

 

In jedem Lebensabschnitt ist eine regelmäßige, ausführliche und sichere Krebsfrüherkennungsuntersuchung von großer Bedeutung, denn nur durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen können wir Erkrankungen bereits im Frühstadium erkennen und behandeln.

Ihre Gesundheit ist kostbar und durch die rechtzeitige Diagnose von Krebsvorstufen erhöhen sich Heilungschancen erheblich.

 

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen nutzen wir auch, um mit Ihnen im Rahmen von Prävention (=Vorsorge) über Themen wie Sport und Ernährung zu sprechen. Viele unserer Patientinnen nehmen diese Termine aber auch zum Anlass, um ganz andere gynäkologische Fragen oder Probleme anzusprechen. Ihre Sorgen und Ängste, Ihre Beschwerden werden von uns ernst genommen, da Sie für uns im Mittelpunkt der Behandlung stehen.

 

Bereits ab dem 20. Lebensjahr hat jede Frau Anspruch auf eine jährliche Früherkennungsuntersuchung.

Das Risiko einer Krebserkrankung nimmt i.d.R. mit den Lebensjahren zu, entsprechend ist die Untersuchung in Altersklassen unterteilt für Frauen ab 20, 30, 50 und 55 Jahre. Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr können zur Brustkrebsfrüherkennung am Mammographiescreening teilnehmen.

 

Leider nutzt in Deutschland nur etwa jede dritte Frau die Chance zur Früherkennung durch eine sog. "Krebsvorsorgeuntersuchung".

Neben den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bieten wir ergänzende Zusatzuntersuchungen an. Die Kosten dieser Zusatzuntersuchungen werden i.d.R. nicht von den Krankenkassen übernommen, denn lt. Gesetz (vgl. SGB V, § 12 ff) muß eine Leistung ausreichend sein (NICHT aber mindestens ausreichend), damit eine gesetzliche Krankenkasse sie erstatten darf. Das ist der Grund für die Entwicklung der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).